Wer kennt sie nicht, die Bilder der Tonnen von Plastikmüll, die im Meer treiben, die Bilder von havarierten Tankern und deren Ölteppichen vor den Küsten oder Horrorbilder von Tschernobyl und Fukushima?
Wir leben in einer Zeit, in der die Umwelt so stark belastet ist, wie nie zuvor. Unsere technischen Errungenschaften machen uns das Leben zwar um einiges bequemer, doch nehmen wir dafür auch eine immense Umweltverschmutzung in Kauf.
Was liegt also näher, als endlich etwas für die Umwelt zu tun, da es – das leuchtet jedem ein – nicht endlos so weitergehen kann?
Strom sparen, Müll vermeiden, weniger Benzin verbrauchen, alternative Energien nutzen und generell wirtschaftlicher und ökologischer leben und arbeiten. Das versteht man unter „Nachhaltigkeit“.
Mit vermeintlich gutem Beispiel voran, gehen die großen Konzerne und auch unser Staat.
So ist immer wieder zu lesen, wie nachhaltig namhafte Süßwarenhersteller ihre beliebten Artikel erzeugen. Allerdings greifen sie dabei auch auf Kinderarbeit zurück. Oder es werden die Haselnusssträucher mit Pflanzenschutzmitteln besprüht, welche die Arbeiter vergiften.
Unter dem „Leitbild Umwelt“ und der Parole „go to zero“ zählt VW auf, was der Konzern alles für die Umwelt tut. Kaum jemand erinnert sich noch an den Dieselskandal von 2015, bei dem herauskam, dass VW ein Messgerät für die Abgase des Diesel-Motors mithilfe von Conti so manipuliert hatte, dass geschönte Zahlen dabei herauskamen.
Was ist nun also die genaue Definition von Greenwashing? Wikipedia sagt hierzu:
„Greenwashing oder Greenwash (englisch; wörtlich „grünwaschen“, übertragen: „sich ein grünes Mäntelchen umhängen“) eine kritische Bezeichnung für PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt.“
Das Ganze gilt natürlich nicht nur im Großen, also für das ganze Unternehmen, sondern auch im Kleinen und somit für die einzelnen Produkte.
Das Magazin Quarks, vom WDR, schreibt dazu auf seiner Homepage:
„Greenwashing führt Verbraucher in die Irre. Einen „grünen Stempel“ geben sich viele Unternehmen heute auch in Hinblick auf ihre Produkte sehr schnell – oft machen sie sich damit allerdings grüner, als sie wirklich sind.
Am einfachsten geht das mit Bildern und Symbolen, die Verbrauchern ein falsches Bild vermitteln können. Sieht man im Supermarkt beispielsweise eine Packung Eier, auf der Hühner auf einer grünen Wiese mit ganz viel Platz abgebildet sind, entsteht schnell der Eindruck, dass die Eier von freilaufenden Hühnern auf einem Bio-Bauernhof stammen.
Manchmal erfinden Unternehmen auch ihre eigenen Stempel oder Siegel, die überhaupt nichts mit offiziellen Vergabestellen zu tun haben. Aber oft sehen sie grün aus, seriös, mit umweltfreundlich klingenden Claims und vermitteln so den Eindruck: kauf ruhig unser Produkt, du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.
Problematisch sind auch fehlende rechtlich bindende Definitionen, die es Herstellern leichter machen, ihre Produkte grün zu waschen. Wenn beispielsweise ein Hersteller damit wirbt, dass die Produkte „regional“ sind, kann er das problemlos tun, ohne zu klären was „regional“ oder „von hier“ eigentlich bedeutet.
Es gibt keine rechtlich bindende Definition, wo Regionalität anfängt und – vor allem – wo sie aufhört. Ebenso verhält es sich mit Worten wie „klimafreundlich“ oder „umweltschonend“. Diese Begriffe sind auch weder genau definiert, noch geschützt.“
Und der deutsche Staat? Betreibt er eventuell auch Greenwashing?
Deutschland schafft die Atomkraft ab, und die EU will bis 2035 alle Autos mit Verbrennungsmotor verbieten. Alternativen zu den fossilen Energieträgern sollen insbesondere Wind- und Solarparks sein.
Hier wollen wir uns zunächst mit den Windrädern beschäftigen.
Leider sind aber die Windräder nicht ganz so grün, wie von der Politik seit Jahren und Jahrzehnten kolportiert. Es wird wenig darüber gesprochen, dass z.B. die Rotoren der Windräder als Sondermüll gelten, weil sie ein Mix aus vielen verschiedenen Materialien, sog. Verbundstoffen, sind und man sie nicht so ohne Weiteres recyceln kann. Teilweise werden diese Rotoren, die eine geschätzte mittlere Lebensdauer von 20 Jahren haben, schon nach nur fünf Jahren reparaturbedürftig oder müssen ersetzt werden. Aber was passiert dann mit den ausgedienten Rotorblättern? Darüber berichtet die Tagesschau. In dem Bericht wird auch aufgezeigt, dass die Windkrafträder, sollten sie nicht mehr verwendet werden, komplett zurückgebaut werden müssen.
Einerseits sind die Rotorblätter also Sondermüll, der in anderen Teilen der Welt einfach vergraben wird und zum anderen wird leider auch nicht mehr in Windkraft investiert, sobald man keine finanziellen Anreize (Subventionen) mehr hat. Es ist also nicht so weit her mit der Umweltfreundlichkeit der Unternehmen – oder des Staates. In Deutschland mag das Vergraben der Rotorblätter verboten sein, doch hat man auch noch keine so richtige Lösung für das Problem gefunden. Es wird allerdings daran gearbeitet.
Selbst wenn also die Rotoren und der Turm (welcher gut wieder verwertbar ist) entsorgt sind, bleibt immer noch ein riesiges Betonfundament, welches nur unter großen Kosten wieder entfernt werden kann. Laut Gesetzestext muss dies auch tatsächlich geschehen:
§ 35 des Baugesetzbuches führt in Absatz 5 aus:
„(Die nach den Absätzen 1 bis 4 zulässigen Vorhaben sind in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen.) Für Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen.“
Und auch der Verwaltungsgerichtshof Hessen präzisierte:
Aktenzeichen 3 UZ 2619/03 VGH Hessen vom 12.01.2005
„Leitsatz: […] Um die Beeinträchtigungen beim Landschaftsbild und im Funktionszusammenhang beim Schutzgut Boden rückgängig zu machen, ist nicht nur der Abbau des oberirdischen Teils der Windkraftanlage geboten, sondern auch die Entfernung des Betonfundaments. Für diese Arbeiten ist der verlangte Betrag bei überschlägiger Schätzung nicht übersetzt. Immerhin sind über den bloßen Abbau der Anlage hinaus kostenträchtig ins Gewicht fallende Gesichtspunkte wie Sicherheitsfragen, Transport und Abfallgebühren für nicht wiederverwertbare Materialien in den Blick zu nehmen. […]“
In der Realität sieht dies allerdings oft anders aus. Der WDR berichtete, dass z.B. in Schleswig-Holstein drei Millionen Quadratmeter Boden (3.000.000m²) durch Fundamente von Windrädern versiegelt sind und diese teilweise nur bis einen Meter unter dem Boden entfernt würden. Dies führt natürlich zu Problemen auf den betreffenden Böden.
Abgesehen vom im Boden verbleibenden Fundament, stellt sich noch ein weiteres Problem, von dem vor kurzem von der ARD (in der Sendung Plus-Minus) berichtet wurde: In den elektrischen Schaltanlagen der Rotoren, wird ein Gas namens Schwefelhexaflourid (kurz SF6) zur Isolation verwendet. Ein Kilogramm dieses Gases ist offensichtlich genauso schlimm, wie 23.000 Kilogramm CO2. Entweicht es aus der Anlage, bleibt es für mindestens 3.000 Jahre in unserer Atmosphäre erhalten. Die bisher kleinen Mengen (leider wird dies nicht genau beziffert), die freigesetzt werden, sind trotzdem so schlimm, wie der gesamte Flugverkehr Deutschlands. Offensichtlich ist Deutschland sogar der größte Emittent von SF6 in Europa. Selbiges Gas wird auch in den Umspannwerken benutzt, welche den Strom der Windräder für unser Stromnetz nutzbar machen.
Natürlich gäbe es auch andere Methoden zur Isolation der Elektrik, aber diese ist für die Hersteller teurer in der Produktion.
Seit mehr als 10 Jahren wird in der EU über ein Verbot von SF6 nachgedacht, aber offensichtlich konnte man sich hierzu noch nicht durchringen. Nun soll das Verbot irgendwann kommen, aber dann auch nur mit einer mehrjährigen Übergangsfrist.
Ist die Windkraftanalage im Betrieb, entweichen also angeblich nur kleine Mengen des Gases, was passiert aber beim Abbau der Anlage? Hier muss man sich auf die Selbstverpflichtung der einzelnen Firmen verlassen, die beteuern, dass das Gas ordnungsgemäß entsorgt wird.
Abgesehen von den vorgenannten Fakten, bleibt weiterhin festzuhalten:
„Vogel-, Fledermaus -und Insektenschlag, Schattenwurf und Infraschall sind bislang die bekanntesten Argumente gegen Windkraftanlagen. Und jetzt auch das noch: Forscher in den Niederlanden, den USA, in Kanada und China haben, war in einer überregionalen Zeitung zu lesen, ermittelt: Große Windturbinen sind mitverantwortlich für Dürre und Erderwärmung… Sie und andere Wissenschaftler hätten den Dürre-Effekt durch Verwirbelung hinter den Windrädern nachgewiesen, was als Nachlauf oder wie im Englischen als Wake-Effekt bezeichnet wird. Er entstehe, wenn die Luftströmung vor den Windrädern gebremst und dahinter verwirbelt werde, so dass eine lange Wirbelschleppe entstehe. Je nach Ausbaustufe sorgten die Rotatoren der Turbinen für Niederschlagsverluste und höhere Temperaturen.
Für das Wissenschaftsportal „scinexx.de“ hatten deutsche Wissenschaftler ermittelt, dass die 1300 auf See und 29000 (Stand 2018) an Land installierten Windenergieanlagen in Deutschland bereits einen zusätzlichen Temperaturanstieg von 0,27 Grad Celsius innerhalb der letzten fünf Jahre bewirkten. An jedem großen Windpark werde der Atmosphäre, besonders im Sommer, Feuchtigkeit entzogen, der Boden zusätzlich erwärmt. Nachgewiesen habe dies eine im April 2019 veröffentlichte Untersuchung an der niederländischen Uni Wageningen.“
Ob die Dürreperiode im Sommer 2022 eventuell auch von durch im Boden verbliebene Fundamente von Windrädern mitverursacht wurde, bliebe zu untersuchen.
In jedem Fall lässt sich feststellen, dass jede als „grün“ und „nachhaltig“ beworbene Technologie auch ihre dunklen Seiten hat. So hat die Tagesschau über die Entsorgungsprobleme von Photovoltaikanlagen berichtet und das ZDF hat eine Reportage zu den problematischen Seiten des Lithium- und Kobaltabbaus für Elektroautos veröffentlicht.