Kategorien
Pandemie

Warum gilt ab 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Zügen?

Die BILD-Zeitung berichtet, das RKI habe vor dem zu langen Tragen von FFP2-Masken gewarnt. Trotzdem habe die Regierung ab dem 1.10. eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen beschlossen.

Tatsächlich gilt nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 1.10. auch eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen.

Ein Ausweichen auf eine medizinische Maske („OP-Maske“) ist dann nur noch für Kinder möglich.

Das RKI weist allerdings darauf hin, dass

  • kaum Daten zur Verwendung in privaten Kontexten (nicht im Gesundheitswesen) vorliegen
  • die Masken generell als Einwegprodukt gelten, also nicht wiederverwendet werden sollen
  • bei falscher Anwendung keine Schutzwirkung zu erwarten ist
  • bei Bartträgern die Schutzwirkung beeinträchtigt ist
  • vor allem ältere Menschen und solche mit Lungenleiden aufpassen sollten
  • vor Dauergebrauch eine ärtzliche Untersuchung angezeigt ist
  • ausreichend Pausen gemacht werden müssen

Die „BAUA“, die Bundesantalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Tragelänge für FFP2-Masken schon lange vor der Pandemie geregelt:

Maximal 75 Minuten, dann mindestens 30 Minuten Pause.

Dies widerspricht nicht nur der Stundentafel der meisten Schulen, es ist auch bei einer Zugfahrt von München nach Hamburg nicht einzuhalten.

Und schließlich kann man auch die Frage stellen, inwiefern überhaupt noch eine Maskenpflicht verordnet werden kann, wenn 95% aller Bundesbürger Antikörper gegen das Coronavirus haben und die Pandemie damit vorbei ist.

Während alle anderen Länder, zuletzt Neuseeland, die Pandemie für beendet erklären und alle Corona-Maßnahmen auf eine freiwillige Basis heben, verschärft Deutschland die Maskenpflicht in Fernzügen und Arztpraxen, da man nicht mehr auf die von vielen als angenehmer empfundenen OP-Masken ausweichen darf.

Die Maskenpflicht im Flugzeug wurde dagegen aus dem Gesetz gestrichen.

Die Eingangsfrage dieses Artikels bleibt unbeantwortet.