Der Staat ist ein schlechter Unternehmer. Er gibt Geld aus, das er über die Steuern von den Bürgern erhebt. Bedauerlicherweise gibt er meist mehr Geld aus, als er einnimmt. Jeder Buchhalter weiß: Wenn die Bilanz stimmen soll, müssen Aktiva und Passiva ausgeglichen sein. Mit anderen Worten: Ich kann nicht mehr ausgeben als ich habe! Das weiß auch jede Hausfrau.
Nur den Staat kümmert das wenig. Er macht Schulden über Schulden und schaut dann erst, woher er neues Geld bekommen kann. 250 Milliarden Euro Gesamtschulden im letzten Jahr in Deutschland. Das sind 250 Tausend Millionen. Die deutsche Bevölkerung hat schon jetzt die höchste Steuerlast der Welt zu tragen. Woher also „Nachschub“ holen? Noch mehr Steuern? Noch mehr Abgaben? Eine „neue“ Idee muss her: eine Ausgleichszahlung! Doch so neu ist die Idee gar nicht. Schon 1924 gab es die „Hauszinssteuer“ und 1952 den „Schuldenausgleich“.
Nach Kriegsende sollte den Heimatvertriebenen, den Kriegsopfern und den Opfern der Währungsreform geholfen werden, sich eine neue Existenz aufzubauen. Soweit die gute Absicht – zu tragen hatten diesen Lastenausgleich die Hausbesitzer. Nach Abzug eines Freibetrages (5 TDM) wurde ihnen eine Sondersteuer von 50 % auferlegt, die als Grundschuld auf das Häusle abgesichert wurde. Konnte die Steuer nicht sofort auf einmal bezahlt werden, konnte der Hausbesitzer diesen Betrag über 30 Jahre abstottern. Und wer sich die monatliche Tilgung nicht leisten konnte, der musste sein Haus verkaufen.
Das Lastenausgleichsgesetz fungiert als „Vorbild“ für die neue „Vermögensabgabe“. Eine einmalig zu zahlende Vermögensabgabe bedeutet schlicht gesagt: Enteignung!
Zurück in die Zukunft: Die Politiker nennen das Lastenausgleichsgesetz jetzt „Soziale Entschädigung“. Gut, man könnte meinen, jeder Bürger müsse sich in Krisenjahren solidarisch verhalten und die Reichen können ruhig mal von ihren Millionen etwas abgeben. Aber ist das wirklich so?
Ein kurzer Rückblick ins Jahr 2019, also noch vor der Coronakrise:
Am 12. Dezember wurde das LAG geändert, zu finden im Sozialgesetzbuch 14. Buch „Soziale Entschädigung“, § 143 und § 151. Dieses Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft. Zur Umsetzung dieses Gesetzes plant die EU-Kommission ein umfangreiches europaweites Vermögensregister. Und wieder ganz oben auf der Liste: der Immobilienbesitzer.
Der aktuell durchgeführte Zensus 2022 eignet sich dazu, die Erfassung schnell über die Bühne zu bringen, ebenso die anstehende Neubewertung über die Grundsteuerreform, die am 01.01.2025 inkraft tritt. Schon jetzt sind Immobilienbesitzer zur Abgabe einer steuerlichen Erklärung aufgefordert. Auch Bargeld, Kryptowährungen, Aktien, Gold und Kunstwerke sind aufgelistet, ebenso Unternehmen und Stiftungen.
Der ein oder andere Leser mag jetzt denken, das betreffe ihn nicht. Viele besitzen keine eigene Immobilie, können sich keine Aktien leisten, von Kryptos, Gold und Kunstwerken ganz zu schweigen und am Ende des Geldes ist oft noch recht viel Monat übrig. Die Grundsteuer kann der Vermieter allerdings auf die Mieter umlegen. Da ist es nicht verkehrt, die Nebenkostenabrechnung im Blick zu behalten. Wenn das bisher noch nicht passiert ist, kann man davon ausgehen, dass das noch kommt.